Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein persönliches Erstgespräch. Hier haben wir die Möglichkeit, uns kennenzulernen und uns einen genaueren Überblick über Ihre Situation und Ihr Anliegen zu verschaffen.
Die folgenden gemeinsamen Stunden dienen einer eingehenden Diagnostik und der Klärung, ob mein Therapieangebot für Sie passend ist. Wenn wir gemeinsam entscheiden, eine Therapie durchzuführen, werde ich je nach Krankenversicherung einen Antrag zur Kostenübernahme stellen.
Die Therapiesitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden einmal wöchentlich statt. Der Umfang der Therapie hängt von Ihrer Diagnose und Ihrem Bedarf ab.
Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen hängt von der Art der bestehenden Krankenversicherung ab. In meiner Praxis kann ich privat Krankenversicherte (Private Krankenversicherungen, Beihilfe, Heilfürsorge) und Selbstzahler behandeln. Gesetzlich Versicherte können in meiner Privatpraxis nur nach Prüfung über das Kostenerstattungsverfahren behandelt werden.
Mein Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Privat versicherte Patientinnen und Patienten
Je nach abgeschlossenem Tarif und dessen Leistungsumfang übernimmt die Private Krankenversicherung meist eine bestimmte Anzahl an Therapiesitzungen pro Jahr. Die Kostenerstattung hängt demnach von Ihrem individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Therapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin trägt und welcher Behandlungsumfang übernommen wird. Bei einigen Versicherungen ist ein ausführlicher Antrag nach den ersten Gesprächen notwendig. Dies ist selbstverständlich kein Hinderungsgrund. Bitte klären Sie jedoch im Vorfeld, ob ein solcher Antrag bei Ihrer Versicherung gestellt werden muss.
Selbstzahlende Patientinnen und Patienten
Selbstverständlich ist es auch möglich, sofern es von Ihnen gewünscht ist, die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis selbst zu tragen. Ihre Krankenversicherung erhält dann von mir keinerlei Nachricht. Das Honorar richtet sich nach der GOP.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
Aufgrund der Knappheit an Kassensitzen im Psychotherapeutischen Bereich müssen Patientinnen und Patienten mitunter lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz in Kauf nehmen. Sollten Sie als gesetzlich versicherte/r Patient/in trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz bekommen, haben Sie nach § 13 Abs. 3 SGB V das Recht auf eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis. Hierfür werden dann nach eingehender Prüfung die Kosten erstattet.
Allerdings müssen Patientinnen und Patienten beim Kostenerstattungsverfahren belegen, dass sie sich vergeblich bemüht haben, einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten mit Kassensitz zu finden. Dazu sollten Sie Anrufe und Absagen von Therapeuten schriftlich dokumentieren. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.
Über die Möglichkeit einer Kostenerstattung in Ihrem Fall berate ich Sie gerne in einem persönlichen Erstgespräch.